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Kann ich die SmartBox im ATEX-Bereich einsetzen?

31. März 2016/in Flüssige Medien & Tankmanagement, Füllstandskontrolle & Sicherheit
Ungefähre Lesedauer: 1 Minute

Die SmartBox® selbst dürfen Sie nicht im explosionsgefährdeten Bereich einsetzen. Allerdings gibt es eine spezielle Pegelsonde in Verbindung mit einer Ex-Schutzbarriere.

Für Medien, wie zum Beispiel Ottokraftstoff, haben wir eine spezielle Pegelsonde, die Ex-zugelassen ist. Bitte achten Sie darauf, dass der Tank drucklos ist, ansonsten liefert die Pegelsonde keine korrekten Messwerte.

Wenn Sie zwischen Tank und Inhaltsanzeiger eine sogenannte Ex-Schutzbarriere einsetzen, können Sie die SmartBox® als Inhaltsmessgerät für explosionsgefährdete Medien nutzen.

Inhaltsverzeichnis

  • Wichtiger Hinweis
  • Inhaltsmessung Flüssiggas
  • Außerhalb des ATEX-Bereichs

Wichtiger Hinweis

Sie müssen in jedem Fall die SmartBox® außerhalb des ATEX-Bereichs installieren. Selbst durch die Ex-Schutzbarriere können Sie das nicht umgehen.

Die erwähnte spezielle Pegelsonde ist kompatibel mit allen Varianten der SmartBox® (Typ 1 bis 4).

Inhaltsmessung Flüssiggas

Speziell für die Inhaltsmessung von Flüssiggastanks eignet sich die SmartBox® 5 LPG PRO (Bild). Teil des Systems ist die sogenannte Tanksonde S, die direkt auf dem mechanischen Inhaltsanzeiger des Flüssiggastanks installiert wird. Die Installation innerhalb der Ex-Zone ist möglich, weil die Tanksonde eine ATEX-Zulassung hat.

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Außerhalb des ATEX-Bereichs

Parallele zur Inhaltsmessung bei Ottokraftstoff: Sie müssen die SmartBox® zwingend außerhalb des ATEX-Bereichs installieren.

Sie möchten das Kabel bei einer ATEX-Anlage zur SmartBox® hin verlängern? Achten Sie darauf eine Kabelverbindungsdose zu verwenden, die speziell für den explosionsgefährdeten Bereich zugelassen ist.

Bitte beachten Sie unseren Hinweis, dass die oben beschriebenen Arbeiten an der Anlage nur eine befähigte Person durchführen darf.

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Hinweis technische Anlage

Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.

Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.

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