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Wie funktioniert ein Grenzwertgeber?

22. Januar 2018/in Flüssige Medien & Tankmanagement, Füllstandkontrolle & Sicherheit, Rund um die Heizölanlage /von GOK Media

Inhaltsverzeichnis

  • Zunächst Prüfung
  • Grenzwertgeber ist keine Abschaltautomatik!
  • Niemals komplett befüllt
  • Weiterführende Informationen
Ungefähre Lesedauer: 3 Minuten

Ein Großteil der Besitzer von Heizölanlagen hat ihn schon einmal gesehen, manche kennen den Namen, aber gewiss nicht alle kennen die Funktionsweise vom Grenzwertgeber (GWG). Die Sicherheitsarmatur schützt Tanks – und somit auch deren Umwelt – vor dem Überfüllen. Der GWG funktioniert dabei nach dem Prinzip eines temperaturabhängigen elektrischen PTC-Widerstandes – auch als Kaltleiter bekannt.

Nach wie vor setzen viele auf die Ölheizung samt all ihren Vorteilen. Was in keinem Fall, besser gesagt in keinem Tank fehlen darf, ist der Grenzwertgeber. Er ist in der Anlage die wichtigste Sicherheitseinrichtung, verhindert er doch ein Überfüllen. Und das macht er so:

Zunächst Prüfung

Der Tankwagenfahrer des Mineralölhändlers kommt zum Anliefern. Er stellt zwischen dem Grenzwertgeber und dem Tankwagen eine elektrische Verbindung her. Bevor er allerdings befüllen darf, muss er zunächst die Funktionsfähigkeit des Grenzwertgebers mit seiner Abfüllsicherung prüfen. Die anliegende Spannung sorgt dafür, dass der Kaltleiter aufgeheizt wird. Wenn die Sicherheitseinrichtung die Prüfung erfolgreich bestanden hat, steht der Befüllung nichts mehr im Wege.

Sobald nun Heizöl an den PTC-Widerstand gelangt, ändert das den Strom im Stromkreis zwischen Grenzwertgeber und der Steuereinheit am Tankwagen. Innerhalb kürzester Zeit bewirkt diese Änderung, dass der Befüllvorgang gestoppt wird und kein Heizöl mehr in den Tank fließt.

  Was ändert sich für Heizölanlagen durch die AwSV?

Vor jeder Befüllung des Heizöltanks muss der Tankwagenfahrer zunächst den Grenzwertgeber auf Funktion prüfen.

Vor jeder Befüllung des Heizöltanks muss der Tankwagenfahrer zunächst den Grenzwertgeber auf Funktion prüfen.
© Jürgen Fälchle / fotolia.com

Grenzwertgeber ist keine Abschaltautomatik!

Jetzt könnte man meinen, dass jeder Befüllvorgang aufgrund der Bequemlichkeit so ablaufen könnte: Der Tankwagenfahrer wartet einfach bis der Kontakt zwischen Heizöl und Kaltleiter die Abschaltung einleitet, löst die Steckverbindung und fährt weiter. Aber Vorsicht: Das vorsätzliche Befüllen bis zum Ansprechen des Grenzwertgebers ist verboten!

Der GWG (siehe Bild) ist eine Sicherheitseinrichtung und soll lediglich im Notfall eingreifen; er darf nicht den Regelfall bei der Befüllung abbilden. Der Tankwagenfahrer muss vor der Befüllung prüfen, wie viel Liter in den Tank passen. Dabei muss er so rechnen, dass der Grenzwertgeber nicht anspricht.

  Kann ich die SmartBox als Grenzwertgeber oder Überfüllsicherung einsetzen?

Niemals komplett befüllt

Grenzwertgeber sind zum Beispiel bei oberirdischen Tanks  so eingestellt, dass sie bei einer Befüllung höchstens 95 Volumenprozent ansprechen. Ein Beispiel: Angenommen Sie haben einen Tank mit einem Gesamtvolumen von 10.000 Litern. Der Grenzwertgeber wird so installiert, dass der Tank nicht mit mehr als 9.500 Litern befüllt werden kann – also 95 Volumenprozent.

Und wie weiß der Tankwagenfahrer, wie viel überhaupt in den Tank passt? Der Betreiber der Anlage muss dem Mineralölhändler eine Möglichkeit zur Verfügung stellen, um den aktuellen Tankinhalt in Litern und so das entsprechende Füllvolumen zu berechnen. Das geht am einfachsten mit einer SmartBox® (Bild).

Weiterführende Informationen

Weitere Infos zu Grenzwertgebern von GOK finden Sie hier: Grenzwertgeber Typ GWD und Typ GWS. In dieser Publikation finden Sie sämtliche relevanten Infos zu Grenzwertgebern: Technisches Datenblatt „Grenzwertgeber (GWG) für Heizölverbraucheranlagen“.

Schlagworte: Grenzwertgeber, Heizöltank, Sicherheitseinrichtung, TRÖl, Überfüllsicherung
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