Sie grillen und die Flüssiggasflasche steht in der prallen Sonne. Einigen wird da ein wenig mulmig in der Magengegend. Ist es möglich, dass die Gasflasche explodiert und Ihnen um die Ohren fliegt?
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Sie grillen und die Flüssiggasflasche steht in der prallen Sonne. Einigen wird da ein wenig mulmig in der Magengegend. Ist es möglich, dass die Gasflasche explodiert und Ihnen um die Ohren fliegt?
Darf die Gasflasche in der Sonne stehen? Eine einfache Frage – aber mit großer Wirkung, besonders im Sommer. Wenn die Temperaturen steigen und die Sonne auf Balkon, Terrasse oder den Campingplatz knallt, geraten viele Flüssiggasnutzer ins Grübeln: Ist das gefährlich? Kann die Gasflasche explodieren?
Was passiert bei zu großer Hitze? Und wie kann ich meine Gasflasche sicher lagern oder transportieren – etwa im Auto? In diesem Beitrag erklären wir, wie sich Hitze auf Gasflaschen auswirkt, wann Gefahr droht – und warum das Sicherheitsventil eine entscheidende Rolle spielt. Außerdem geben wir konkrete Tipps zur Lagerung bei Hitze, dem richtigen Umgang im Alltag und klären verbreitete Irrtümer. So bleiben Sie auch bei hohen Temperaturen auf der sicheren Seite.
Wenn draußen Temperaturen über 30 Grad herrschen und die Sonne unbarmherzig auf Balkon, Garten oder Campingplatz scheint, stellt sich vielen Flüssiggas-Nutzern eine zentrale Frage: Darf meine Gasflasche überhaupt in der prallen Sonne stehen? Oder droht hier Gefahr – vielleicht sogar eine Explosion?
Ob beim Gasgrill, beim Campingkocher oder am Pizzaofen – Flüssiggasflaschen sind im Sommer allgegenwärtig. Gleichzeitig kursieren viele Halbwahrheiten zum richtigen Umgang bei Hitze. Die einen sagen, die Flasche müsse zwingend im Schatten stehen. Andere behaupten, Flüssiggasflaschen könnten in der Sonne explodieren.
Was stimmt wirklich? Und wie viel Hitze darf die Flasche tatsächlich abbekommen? In den folgenden Abschnitten erklären wir, was physikalisch passiert, wie Gasflaschen konstruiert sind und warum das integrierte Sicherheitsventil ein wichtiger Schutzmechanismus ist – damit Sie auch an heißen Tagen auf der sicheren Seite bleiben.
Wenn sich Flüssiggas in einer Gasflasche erwärmt, erhöht sich der Druck im Inneren. Das liegt an der physikalischen Eigenschaft von Flüssiggas: Bei steigender Temperatur geht mehr flüssiges Gas in den gasförmigen Zustand über – dadurch steigt der Druck in der Flasche.
Auch wenn dem in diesem Fall so ist, es ist vollkommen ungefährlich für Leib und Leben. Flüssiggasflaschen werden nie zu 100 Prozent befüllt. Knapp 20 Prozent der Flasche sind nicht mit der flüssigen Phase des Mediums befüllt. Oberhalb der flüssigen Phase muss Platz sein, damit sich gasförmiges Polster bilden kann und damit bei Temperaturanstieg die Flasche nicht direkt an ihre Kapazitätsgrenze stößt.
Flüssiggasversorger empfehlen, Gasflaschen sowie Gaskartuschen kühl und trocken zu lagern. Es gibt aber gemäß unseren Recherchen keine Richtlinie in Bezug auf die empfohlene Umgebungstemperatur bei der Lagerung von Gasflaschen. Grundsätzlich gilt aber natürlich: Vermeiden Sie Extremtemperaturen bei der Lagerung. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass solche Extremtemperaturen im häuslichen Gebrauch eher selten vorkommen können – insbesondere wenn man die Empfehlungen für den passenden Lagerort berücksichtigt.
Aber: Auch wenn die Flasche im Sommer für ein paar Stunden in der Sonne steht, ist das in aller Regel nicht gefährlich. Die Konstruktion der Flasche sowie das sogenannte Sicherheitsventil sind auf solche Szenarien ausgelegt.
Wichtig zu wissen: Die Gasflasche selbst ist nicht das Problem – sondern der unsachgemäße Umgang damit. Wer sich an die grundlegenden Regeln hält, muss auch bei heißen Tagen keine Angst vor der Nutzung oder Lagerung haben.
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Der wichtigste Schutzmechanismus bei Flüssiggasflaschen ist die Gasflasche an sich! Genormt und nach höchsten Qualitätsstandards konstruiert, gefertigt sowie geprüft, sind Flüssiggasflaschen überaus sicher – insbesondere gegenüber Hitze.
Lediglich für den unwahrscheinlichen „Fall der Fälle“ ist das sogenannte Sicherheitsventil installiert. Dieses ist Teil des Gasflaschenventils und öffnet sich automatisch, wenn der Druck im Inneren einen bestimmten Grenzwert überschreitet – zum Beispiel durch starke Erwärmung.
Im Fall einer enorm starken Druckzunahme lässt das Ventil gezielt eine geringe und unkritische Menge Gas ab, um den Druck zu senken. Dieser Vorgang wird als „Abblasen“ bezeichnet. Dabei tritt das Gas nach außen aus – in aller Regel gut hörbar. Wichtig ist: Das ist kein Defekt, sondern ein gewollter Sicherheitsmechanismus.
Ist der Druck durch das Abblasen reduziert, schließt sich das Ventil wieder von selbst. Danach ist die Flasche weiterhin verwendbar.
Fazit an dieser Stelle: Die Gasflasche an sich ist sehr sicher ausgestaltet und das Sicherheitsventil ist ein zusätzlicher und zuverlässiger Schutzmechanismus.
Grundsätzlich dürfen Flüssiggasflaschen im Innen- und Außenbereich gelagert werden – auch bei gelegentlich direkter Sonneneinstrahlung. Die Bauweise der Flaschen, das Material sowie das Sicherheitsventil sind auf solche Bedingungen ausgelegt.
Trotzdem gibt es einige Regeln und Empfehlungen:
Weitere Regeln und Empfehlungen finden Sie hier:
Wichtig bei der Lagerung ist zudem, dass die Gasflasche nicht direkter Hitze aus einer anderen Wärmequelle (z. B. Heizstrahler, Lagerfeuer) ausgesetzt wird.
Für mobile Anwendungen – etwa beim Camping – gilt: Stellen Sie die Flasche so auf, dass sie nicht dauerhaft der Sonne ausgesetzt ist, etwa bei längerer Abwesenheit. Ein mobiler Sonnenschutz kann hier helfen, ist aber keine zwingende Voraussetzung.
Der Transport von Gasflaschen im Sommer – insbesondere im Auto – birgt eigene Risiken. Auch wenn die Flasche technisch für hohe Temperaturen ausgelegt ist, kann sich der Innenraum eines Fahrzeugs bei direkter Sonneneinstrahlung schnell auf über 60 Grad Celsius aufheizen. Das verstärkt den Druckanstieg in der Flasche deutlich.
Grundregeln für den sicheren Transport bei Hitze:
Zudem gilt: Wenn Sie mit Gasflaschen im Campingfahrzeug unterwegs sind, müssen diese natürlich mit entsprechenden Zurrgurten im Gasflaschenkasten gesichert sein. Camper dürfen maximal zwei Gasflaschen, eine Betriebs- und eine Reserveflasche, mitführen.
Im Zusammenhang mit Gasflaschen und Hitze kursieren viele Halbwahrheiten. Hier räumen wir mit den häufigsten Mythen auf:
„Gasflaschen dürfen niemals in die Sonne!“
Stimmt so nicht. Eine Gasflasche darf im Außenbereich auch in der Sonne stehen – solange sie aufrecht, gut belüftet und vorschriftsgemäß betrieben wird. Schatten ist empfehlenswert, aber keine Pflicht.
„Gasflaschen explodieren bei Hitze!“
Gasflaschen sind extrem stabil und besitzen Sicherheitsventile. Eine Explosion ist unter normalen Umständen praktisch ausgeschlossen. Es müsste schon eine massive Fremdeinwirkung oder ein technischer Defekt hinzukommen.
„Sobald das Sicherheitsventil Gas ablässt, ist die Flasche defekt.“
Nein. Das Abblasen ist ein normaler Sicherheitsvorgang und bedeutet nicht, dass die Flasche unbrauchbar ist. Bei Unsicherheit kann jedoch eine Prüfung durch einen Fachbetrieb sinnvoll sein.
„Im Auto transportieren ist grundsätzlich verboten.“
Nicht korrekt. Der Transport ist erlaubt – aber nur unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
„Man darf eine fast leere Flasche in die Sonne stellen, eine volle aber nicht.“
Falsch. Entscheidend ist nicht der Füllstand, sondern der Umgang mit der Flasche und die Einhaltung der Sicherheitsregeln.
Gasflaschen dürfen auch im Sommer im Außenbereich genutzt und gelagert werden – selbst bei direkter Sonneneinstrahlung. Entscheidend ist der sachgemäße Umgang: aufrechte Aufstellung, gute Belüftung, kein Lagern in geschlossenen Räumen und das Bewusstsein für die Funktion des Sicherheitsventils. Die Technik ist auf heiße Tage vorbereitet – Unsicherheit entsteht meist durch Halbwissen oder Mythen.
Wer diese Grundlagen beachtet, kann Flüssiggas auch bei hohen Temperaturen sicher einsetzen – sei es beim Grillen, Campen oder im Alltag.
Dieser Blog will nicht dazu auffordern, dass Privatpersonen oder nicht befähigte Personen selbst in technische Anlagen eingreifen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss sich eine befähigte Person um eine überwachungsbedürftige Anlage kümmern.
Eine befähigte Person ist, wer über speziell erforderliche Fachkenntnisse verfügt. Diese werden erworben durch eine Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.