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Kann ich die Gasflasche im Wohnmobil oder Wohnwagen immer offen lassen?

29. März 2023/in Caravaning & Camping, Flüssiggas Freizeit
Ungefähre Lesedauer: 3 Minuten

Während man am Steuer des Campers sitzt, schießt einem plötzlich die Frage in den Kopf: Hab ich die Gasflasche oder den Gastank eigentlich vor der Fahrt zugedreht oder ist die Gasanlage noch offen? Darf sie vielleicht sogar dauerhaft offen sein? So oder so ähnlich ist es vermutlich schon einigen ergangen. Wir beantworten die Fragen im GOK-Blog.

Inhaltsverzeichnis

  • Gasflasche während der Fahrt schließen?
  • Ausnahme bei…
  • …Crash-Sensor
  • …Schlauchbruchsicherung
  • Regulatorische Seite

Gasflasche während der Fahrt schließen?

Ganz grundsätzlich müssen Camperinnen und Camper Gasflasche oder Gastank bzw. das Ventil des Gasbehälters während der Fahrt schließen. Tut das der Fahrer nicht, kann das bei zum Beispiel einem Unfall mit dem Freizeitfahrzeug unschöne Folgen haben. Die Rohrleitung könnte abreißen oder massiven Schaden erleiden und unverbranntes Flüssiggas daraufhin austreten.

Deshalb ist es Pflicht, jedes Mal das Ventil der Gasflasche oder des Tanks komplett zuzudrehen, bevor man mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen startet. Am besten ist es, wenn Sie zunächst das Ventil schließen und anschließend nochmals kurz ein Verbrauchsgerät „öffnen“, um den Druckminderer und die Rohrleitung zu entlasten – also das eingeschlossene Gas entweichen zu lassen.

Vor der Fahrt mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen müssen Camperinnen und Camper die Gasflasche bzw. das Gasflaschenventil schließen, es sei denn...

Vor der Fahrt mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen müssen Camperinnen und Camper die Gasflasche bzw. das Gasflaschenventil schließen, es sei denn…

Ausnahme bei…

Wie erwähnt, muss die Gasflasche während der Fahrt mit Wohnmobil oder Wohnwagen geschlossen sein. Es sei denn, die Flüssiggasanlage des Freizeitfahrzeugs verfügt über zwei spezielle Sicherheitseinrichtungen: Crash-Sensor und Schlauchbruchsicherung.

…Crash-Sensor

Der Crash-Sensor mit Pendel von GOK schützt im „Fall der Fälle“. Bei einem Unfall mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen löst der Crash-Sensor aus und sperrt den Gasdurchgang ab. So kann kein unverbranntes Flüssiggas austreten. Der Crash-Sensor ist integraler Bestandteil der Gasdruckregelanlagen Caramatic DriveOne (für Einflaschenanlagen) oder Caramatic DriveTwo (für Zweiflaschenanlagen).

Sie sind Voraussetzung für die Gasversorgung im Wohnmobil oder Wohnwagen während der Fahrt: die Caramatic DriveOne (li.) oder die Caramatic DriveTwo (re.) - jeweils mit Crash-Sensor.

Sie sind Voraussetzung für die Gasversorgung im Wohnmobil oder Wohnwagen während der Fahrt: die Caramatic DriveOne (li.) oder die Caramatic DriveTwo (re.) – jeweils mit Crash-Sensor.

…Schlauchbruchsicherung

Die Schlauchbruchsicherung sitzt zwischen Gasflasche und Gasdruckregelanlage bzw. Gasfilter – sofern dieser montiert ist. Reißt die Schlauchleitung oder entsteht ein großes Leck, sperrt die Schlauchbruchsicherung den Gasdurchfluss.

Das heißt nun: Wer eine Flüssiggasanlage mit zum Beispiel der Caramatic DriveTwo samt integriertem Crash-Sensor und einer Schlauchbruchsicherung im Fahrzeug hat, darf die Gasheizung auch während der Fahrt betreiben. Das wiederum bedeutet im Umkehrschluss, dass man in solch einem Fall sich nie fragen muss, ob man vor Fahrtbeginn die Gasflasche(n) oder den Tank zugedreht hat oder nicht.

Denn: Wer Crash-Sensor und Schlauchbruchsicherung hat, darf die Gasbehälter dauerhaft geöffnet lassen und genießt doppelten Komfort.

Wer die erwähnten Sicherheitseinrichtungen an Bord hat, kann zum einen seine Gasheizung auch während der Fahrt betreiben und muss sich zum anderen nie Gedanken darum machen, ob er die Gasflasche zugedreht hat oder nicht!

Wer die erwähnten Sicherheitseinrichtungen an Bord hat, kann zum einen seine Gasheizung auch während der Fahrt betreiben und muss sich zum anderen nie Gedanken darum machen, ob er die Gasflasche zugedreht hat oder nicht!
© Hobby-Wohnwagenwerk, Ing. Harald Striewski

Regulatorische Seite

Für besonders Interessierte wollten wir noch die regulatorische Komponente der Vollständigkeit halber beleuchten. Viele Camperinnen und Camper kennen namentlich das DVGW-Arbeitsblatt G 607, das national den Betrieb und die Instandhaltung der Gasanlage regelt. Dieses Arbeitsblatt verweist auf die DIN EN 1949 (Europäischen Norm für die Installation von Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen), die unter anderem die Vorgaben festlegt , falls jemand Flüssiggasgeräte während der Fahrt nutzen möchte.

Darin ist wiederum festgeschrieben, dass es eben jener Sicherheitseinrichtungen (Crash-Sensor und Schlauchbruchsicherung) bedarf, um die Gasanlage auch während der Fahrt zu betreiben.

Sowohl im Arbeitsblatt G 607 als auch in der DIN EN 1949 ist klar festgehalten, dass das Ventil von Gasflasche oder Gastank während der Fahrt geschlossen sein muss, es sei denn Crash-Sensor und Schlauchbruchsicherung sind Bestandteil der Gasanlage.

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